von Tibor Ritter (Kommentare: 0)

Zertifikatspflicht bei Hüttenübernachtung

Die vom Bundesrat angeordnete Ausweitung der Zertifikatspflicht betrifft ab Montag, 13. September 2021 auch die bewarteten Berghütten. Sie bedeutet zum einen, dass die Hüttenteams verpflichtet sind, bei allen Gästen, die übernachten oder im Innenbereich der Hütte etwas konsumieren, die Gültigkeit des Covid-Zertifikats zu überprüfen und mit einem persönlichen Ausweis abzugleichen. Die Zertifikatspflicht führt zu wesentlichen Erleichterungen im Hüttenbetrieb. So kann, ausser auf die Hygienemassnahmen, auf weitere Schutzmassnahmen verzichtet werden, so zum Beispiel auf die Maskentragepflicht. Für den Aussenbereich besteht keine Zertifikatspflicht. Gäste, die Speisen und Getränke im Innenbereich der Hütte bestellen/abholen oder die Sanitäranlagen aufsuchen, benötigen kein Zertifikat, müssen aber weiterhin eine Maske tragen.

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