SAC Weissenstein

Auszug aus dem Tourenreglement (1998/ aktualisiert 5.12.2020)

2.1 Die Teilnehmer haben ihre Eignung (bergsteigerische Fertigkeiten, Ausbildung, körperliche Verfassung) für die Teilnahme an einer Sektionstour nach bestem Wissen und Gewissen selber zu prüfen und sich nur anzumelden, sofern sie sich den Anforderungen tatsächlich gewachsen fühlen.

2.3 Die Teilnehmer sorgen für eine einwandfreie, geeignete und ausreichende persönliche Ausrüstung.

2.4 Die Anordnungen und Entscheide des Tourenleiters und des allenfalls beigezogenen Bergführers sind für alle Teilnehmer verbindlich.

2.5 Teilnehmer, die sich während einer Tour entfernen, tun dies auf eigene Verantwortung. Sie sind verpflichtet, sich beim Tourenleiter abzumelden.

2.6 Die Teilnahme an einer Sektionstour oder an einem anderen Sektionsanlass erfolgt auf eigenes Risiko. Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sache der Teilnehmer. Jeder Teilnehmer verzichtet zum Voraus darauf, die Sektion, den Tourenleiter oder andere Teilnehmer für irgendeinen unvorsätzlich entstandenen Schaden haftbar zu machen. Für die Kosten von allfälligen Such- und Rettungsaktionen haftet der betroffene Teilnehmer persönlich.

2.7 Meldet sich ein Teilnehmer nach seiner Anmeldung wieder ab oder entfernt er sich während eines Anlasses, so hat er die damit verursachten Unkosten, wie insbesondere jene für die Annullierung der Reise, der Unterbringung und des Bergführers, zu übernehmen. Der Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung wird empfohlen.

3.1 Der Tourenleiter ist für die Vorbereitung und Durchführung einer Tour verantwortlich. Er entscheidet darüber, ob eine Tour ausgeführt, abgebrochen oder abgeändert wird.

SAC-Tourenreglement